Anträge aus dem Bereich Lizenzen & Ausbildung
Anträge bei Neuausstellung einer Pilotenlizenz
Lizenzen für zulassungspflichtige UL:
= Dreiachser, Tragschrauber, Trike und Motorschirm-Trike mit Leermasse ÜBER 120 kg
Lizenzen für NICHT zulassungspflichtige UL:
= Motorschirme, Fußstartfähige UL, Motorschirm-Trikes und Trikes mit Leermasse UNTER 120 kg
Anträge bei Umschulung
Die unten stehenden Anträge decken natürlich nicht alle Möglichkeiten der Umschulungen von einem Flugzeugmuster auf ein anderes ab. Falls hier kein passender Antrag vorhanden ist, finden Sie nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen im Menüpunkt des entsprechenden Flugzeugmusters im Unterpunkt "Ausbildung"
- Antrag auf Erteilung einer TRIKE-Lizenz für Inhaber einer PPL, Dreiachs-Lizenz oder Lizenz nach JAR-FCL
- Antrag auf Erteilung einer DREIACHS-Lizenz für Inhaber einer PPL, Trike-Lizenz oder Lizenz nach JAR-FCL
- Antrag auf Erteilung einer DREIACHS-Lizenz für Inhaber einer ausländischen PPL oder Lizenz nach JAR-FCL
Anträge zur Verlängerung einer Lizenz
Hinweis für Inhaber einer Lizenz für Motorschirme und fußstartfähige UL, ausgestellt vor 2003:
Die Lizenzen für "leichte UL" (d.h. Motorschirme und fußstartfähige UL) werden seit 2003 mit unbefristeter Gültigkeit erteilt. Darum gibt es für diese Muster keine Verlängerungsanträge mehr. Aber Vorsicht! Die alten Beiblätter mit eingedrucktem Ablaufdatum wandeln sich nicht automatisch in unbefristete Lizenzen um, sie müssen umgetauscht werden! Lehrberechtigungen für "leichte UL" können mit den Verlängerungsanträgen für Trike bzw. Motorschirm-Trike verlängert werden.
- Antrag Verlängerung Dreiachs-Lizenz
- Antrag Verlängerung Trike-Lizenz
Anträge für Passagierberechtigung / Schleppberechtigung
- Antrag auf Passagierberechtigung Dreiachs
- Antrag auf Passagierberechtigung Motorschirm-Trike
- Antrag auf Passagierberechtigung Tragschrauber
- Antrag auf Passagierberechtigung Trike
- Antrag auf Schleppberechtigung für Dreiachser
- Antrag auf Schleppberechtigung für Trike
Lehrberechtigung
Zur Erlangung der Lehrberechtigung ist u. a. eine Ausbildungszeit als Fluglehrer-Assistent bei einer Flugschule erforderlich.Der Fluglehrer-Assistent muß während seiner Assistentenzeit an der Ausbildung von mindestens zwei Flugschülern mitwirken und sämtliche Ausbildungsschritte mindestens ein Mal unterrichtet haben. Hierüber ist Bericht anzufertigen.
- Einen Vordruck für den Assistenten-Bericht gibt es hier.
Die Gebühren der Ausbildung
- Aktuelle Gebührenliste für die Ausbildung