Anträge aus dem Bereich Lizenzen & Ausbildung

Anträge bei Neuausstellung einer Pilotenlizenz

Lizenzen für zulassungspflichtige UL: 

  • Antrag auf Erteilung einer Lizenz 
  • Ausbildungsmeldung  (bei Ausbildungsbeginn von der Flugschule einzureichen)
  • Bestätigung über die pyrotechnische Einweisung 
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren     
  • = Dreiachser, Tragschrauber, Trike und Motorschirm-Trike mit Leermasse ÜBER 120 kg

     

    Lizenzen für NICHT zulassungspflichtige UL: 

  • Antrag auf Erteilung einer Lizenz    
  • Ausbildungsmeldung (bei Ausbildungsbeginn von der Flugschule einzureichen)  
  • = Motorschirme, Fußstartfähige UL, Motorschirm-Trikes und Trikes mit Leermasse UNTER 120 kg 

     

    Anträge bei  Umschulung

    Die unten stehenden Anträge decken natürlich nicht alle Möglichkeiten der Umschulungen von einem Flugzeugmuster auf ein anderes ab. Falls hier kein passender Antrag vorhanden ist, finden Sie nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen im Menüpunkt des entsprechenden Flugzeugmusters im Unterpunkt "Ausbildung" 

    Anträge zur Verlängerung einer Lizenz 

    Hinweis für Inhaber einer Lizenz für Motorschirme und fußstartfähige UL, ausgestellt vor 2003:
    Die Lizenzen für "leichte UL" (d.h. Motorschirme und fußstartfähige UL) werden seit 2003 mit unbefristeter Gültigkeit erteilt. Darum gibt es für diese Muster keine Verlängerungsanträge mehr. Aber Vorsicht! Die alten Beiblätter mit eingedrucktem Ablaufdatum wandeln sich nicht automatisch in unbefristete Lizenzen um, sie müssen umgetauscht werden! Lehrberechtigungen für "leichte UL" können mit den Verlängerungsanträgen für Trike bzw. Motorschirm-Trike verlängert werden. 

    Anträge für Passagierberechtigung / Schleppberechtigung 

    Lehrberechtigung

    Zur Erlangung der Lehrberechtigung ist u. a. eine Ausbildungszeit als Fluglehrer-Assistent bei einer Flugschule erforderlich.
    Der Fluglehrer-Assistent muß während seiner Assistentenzeit an der Ausbildung von mindestens zwei Flugschülern mitwirken und sämtliche Ausbildungsschritte mindestens ein Mal unterrichtet haben. Hierüber ist Bericht anzufertigen.

    • Einen Vordruck für den Assistenten-Bericht gibt es hier.

    Die Gebühren der Ausbildung

    Erstellt von Christina Schonert am 11.11.2011 19:20