Versicherung für DULV-Mitglieder
Versicherung über den Rahmenvertrag mit R + V ab 1. Januar 2010 |
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| Die Halterhaftpflichtversicherung deckt Schäden an nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachen, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verusacht worden sind. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch des versicherten UL (gerätebezogen). Die Haftpflicht als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern ist ebenfalls eingeschlossen. |
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| Diese Versicherung kombiniert die gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung und die Passagierhaftpflichtversicherung. Der Abschluß einer Passagierhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Passagierflüge, die auf Grundlage eines Beförderungsvertrages (z.B. gegen Entgelt) durchgeführt werden. Der DULV empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 2.5 Mio € um die nach oben unbegrenzte Haftung im Verschuldensfall weitestmöglich abzudecken. |
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