Anträge aus dem Bereich Zulassungen & Technik 

Allgemeines 

Gemäß LuftVO § 5 Abs. 6 müssen Unfälle und Störungen beim Betrieb von Ultraleichtflugzeugen der beauftragten Stelle angezeigt werden:

"(6) Unfälle und Störungen bei dem Betrieb von Luftsportgeräten hat der Halter unverzüglich dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Beauftragten schriftlich anzuzeigen..."


Anträge für zulassungspflichtige UL

Dreiachser, Trike, Tragschrauber, Motorschirm-Trike
mit Leermasse über 120 kg

  • Anträge auf vorläufige Verkehrszulassung (VVZ)

Der § 12 LuftVZO beschäftigt sich mit der vorläufigen Verkehrszulassung (VVZ) und ist sehr schlicht und klar: „Luftfahrtgerät nach § 6 kann ausnahmsweise insbesondere für technische Zwecke, Ausbildungs-, Vorführungs- und Überführungszwecke vorläufig zum Verkehr zugelassen werden“. Wir setzen das beim DULV folgender Maßen um:
  • Antrag für eine VVZ für technische Zwecke:
    Alle Flüge im Rahmen einer Musterzulassung oder bei Änderungen am zugelassenen Muster.
  • Antrag für eine VVZ für sonstige Zwecke:
    Z. B. Einweisungsflüge (
    Gemeint ist hier nicht die reguläre Schulung, für die brauchen wir normal zugelassene Geräte)
    oder Vorführungsflüge (Das UL wird z. B. dem Prüfer Klasse 5 vorgeführt) oder Überführungsflüge (z.B. von der Fabrik zum Kunden).

 

Anträge für "Leichte Luftsportgeräte"
(zulassungsbefreite Ultraleichtflugzeuge)

 

Motorschirme, Fußstartfähige UL, Motorschirm-Trikes und leichteTrikes mit Leermasse unter 120 kg

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Anträge für Musterzulassung / Musterprüfung 

Für zulassungspflichtige UL:

Für "leichte Luftsportgeräte" (zulassungsbefreite UL): 

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Lufttüchtigkeitsforderungen für Ultraleichtflugzeuge

 

Verordnungen

 

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Erstellt von Christina Schonert am 11.04.2011 14:59