Ausbildung von Piloten für fußstartfähige-UL

Die Ausbildungswege für die Ausbildung von Piloten für fußstartfähige-ULs sind hier aufgelistet:

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.


 

Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschließender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und II: 

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie, Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein. 
  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung) 
  • Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke

 Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung HG 
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde) 
  • Kopie des Personalausweises oder Passes 
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie hier » hier klicken

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Ausbildung von Piloten mit DHV-A Schein für Hängegleiter oder Österreichischem SoPi oder Schweizer Brevet (beides für Hängegleiter; beides ohne Überlandberechtigung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Nach Rücksprache mit der Flugschule kann die Ausbildung in Modul I und II jeweils um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden.

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Meteorologie, Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen

Die schriftliche Theorieprüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke

 Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Kopie DHV A-Schein / SoPi / Brevet 
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung 
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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 Hinweis:
Bei entsprechender Lizenz für Gleitsegel gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis siehe "Fußgänger".

 

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Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter oder Österreichischem SoPi oder Schweizer Brevet (beides für Hängegleiter; beides mit Überland-Berechtigung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV): 

Nach Rücksprache mit der Flugschule kann die Ausbildung in Modul I um insgesamt bis zu 20 Unterrichtseinheiten reduziert werden, in Modul II um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten.

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Meteorologie, Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen

Die schriftliche Theorieprüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung) 
  • Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Kopie DHV B-Schein / SoPi / Brevet
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie hier » hier klicken
Hinweis:
Bei entsprechender Lizenz für Gleitsegel gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis siehe "Fußgänger".

 

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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trike oder Dreiachs

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

 Entfällt

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV): 

  • Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • Ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)

Die Praxisprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Kopie der gültigen SPL 
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung HG 
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus) 
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung 
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie hier » hier klicken

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Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL (A/ B/ C/ D/ H/ N und FCL) oder gültiger Lizenz für Motorschirme, Motorschirm-Trikes oder Tragschrauber

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV): 

Modul I  (Allgemeine Fächer): entfällt

Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen

Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV): 

  • Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • Ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)

Die Praxisprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

 

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Kopie der gültigen PPL oder SPL 
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie hier » hier klicken

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Erstellt von Christina Schonert am 03.07.2009 09:54