Eintrag der Lehrberechtigung für Motorschirm
Voraussetzung zum Erlangen der Motorschirm-Lehrberechtigung:
- der Nachweis von mindestens 100 Landungen mit Motorschirm an mindestens 20 verschiedenen Kalendertagen nach Lizenzerhalt
- eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
- die erfolgreiche Teilnahme an je einem Theorie- und Praxislehrgang des DULV für Motorschirm-Fluglehrer
- eine anschließende erfolgreiche Ausbildungstätigkeit unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Motorschirmschule.
Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens 2 Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.
Bwerber mit einer Lehrberechtigung für motorgetriebene Luftfahrzeuge, Segelfluge oder eine andere Art von Luftsportgerät müssen:
- mindestens 100 Landungen mit Motorschirm an mindestens 20 verschiedenen Kalendertagen nach Lizenzerhalt nachweisen
- einen Praxislehrgang des DULV / DAeC für Motorschirm-Fluglehrer mit einer praktischen Eingangsprüfung und einer Abschlussprüfung absolvieren.
Auf die anschließende Ausbildungstätigkeit als Assistent kann hier verzichtet werden.
Gültigkeit und Verlängerung der Lehrberechtigung
Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt. Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung 2 der 3 nachfolgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:
- mindestens 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer
- Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang im letzten Jahr vor der Verlängerung
- erfolgreiche Ablegung einer Befähigungspfüfung im letzten Jahr vor der Verlängerung
Alle wichtigen Formulare finden sie im Download-Bereich: hier
Erstellt von Kremena Ivanova am 29.09.2008 16:24