Vom Auftraggeber beizubringende Unterlagen und Teile
| Für die Eintragung von neuen Kombinationen bestehend aus Antrieb, gegebenanfalls ein zusätzliches Fahrgestell (Trike) und Gleitschirm, sind folgende Unterlagen bzw. Nachweise erforderlich. 1. Ein vom Musterbetreuer des Antriebs oder Fahrgestell unterschriebener Antrag auf Mustererweiterung. 2. Die einzelnen Komponenten müssen bereits nach den Lufttüchtigkeitsforderungen für Motorschirme von einer LBA anerkannten Prüfstelle mustergeprüft sein, oder die Komponente Gleitschirm ist nach den Lufttüchtigkeitsforderungen für Gleitschirme von einer LBA anerkannten Prüfstelle im entsprechenden Gewichtsbereich bereits geprüft und entspricht der Klasse 1 oder 1/2. Bei Klasse über 1/2 kann der Testflug nur von Advanced Testpiloten gemacht werden. 3. Die Komponenten müssen mit einem Typenschild gekennzeichnet sein. Der Schirm muss zusätzlich mit einer Musterprüfplakette oder Typenschild versehen sein. Ist nur ein Typenschild auf dem Schirm vorhanden, so ist die entsprechende Musterprüfbescheinigung mitzubringen. 4. Die Kombination muss mit einem geprüften Rettungsgerät ausgestattet sein. (Packnachweis) 5. Für das zu prüfende Luftsportgerät muss eine Haftpflichtversicherung bestehen, der Nachweis ist mitzubringen. |
Erstellt von Günther Spitzer am 29.04.2009 13:57