Welche Schirmkonstruktionen können zugelassen werden

Grundsätzlich gibt es beim DULV keinerlei Restriktionen bezüglich der Konstruktion, der verwendeten Profile oder sonstigen Merkmalen. Dies ist einzig und alleine den Herstellern und deren Konstrukteure überlassen.

Die Aufgabe des DULV ist es aber, die Schirme, für die eine Musterprüfung oder Musterzulassung beantragt wird, entsprechend den Lufttüchtigkeitsforderungen NfL II 23/05 auf ihre Konformität zu prüfen.

Damit werden alle Schirme unabhängig von Hersteller, Profil oder Konstruktion auf die selben Sicherheitskriterien getestet. Dies wird durch sicherheitsrelevanten Flugfiguren, welche auch bei anderen weltweit anerkannten Standards für Gleitschirme (DHV, EN, AFNOR) verwendet werden durchgeführt. Der DULV bedient sich dieser Flugfiguren in einer abgeschwächten Form, entsprechend den etwas niedrigeren Anforderungen, da diese Schirme ja nicht für thermisches Fliegen sondern ausschließlich zum Motorfliegen konzipiert sind.
Aber ein Motorschirm ist eben auch nur ein Gleitschirm, und folgt den selben Gesetzen der Aerodynamik und Physik

Aus diesem Grund gibt es auch keinerlei Vorbehalte gegen die sogenannten "REFLEX SCHIRME", oder sonstige Einschränkungen. Es werden aber auch von diesen Schirmen die selben Sicherheitsmerkmale gefordert.
Im Augenblick (Stand Februar 2008) hat es aber keiner der "Reflex Hersteller" geschafft unter Einhaltung der Lufttüchtigkeitsforderungen einen Schirm erfolgreich zuzulassen. Wir würden es begrüßen, wenn auch diese Hersteller es bewerkstelligen mit ihren Schirmen diese allgemein anerkannten Standards zu erfüllen. Leider wurden die anfänglich gescheiterten Testflüge nicht fortgesetzt.

Da alle vom LBA beauftragten Prüfstellen grundsätzlich den selben Lufttüchtigkeitsforderungen unterliegen, sind sie auch gezwungen nach den selben Kriterien zu testen.

 

Erstellt von Kremena Ivanova am 15.04.2009 16:05