Änderung der Angaben zu den Maximalen Abflugmassen in der Gleitsegelliste
Die Prüfstelle für leichte Luftsportgeräte des DULV hat in der Vergangenheit Gerätekennblätter für Motorschirme herausgegeben, der ein Anhang beigefügt war, die Gleitsegelliste. In dieser Liste sind alle Gleitsegel aufgeführt, die mit dem im Kennblatt beschriebenen Antrieb betrieben werden können. Wir haben in der Gleitsegelliste, was in der Vergangenheit zugegebenermaßen für Verwirrung gesorgt hat, die Gleitsegel beschrieben. Dem zu Folge waren hier die wichtigsten Daten der Gleitsegel aufgeführt, unter anderem auch die maximale Abflugmasse für das Gleitsegel.
Da es hierzu einige Beschwerden gab, weil die Dokumentation eben wie gesagt zu Missverständnissen führen kann, sind wir in den letzten zwei Jahren dazu übergegangen, die maximale Abflugmasse in der Gleitsegelliste nicht mehr für das Gleitsegel anzugeben, sondern die maximal zulässige Abflugmasse der Kombination anzugeben.
Wenn es im Rahmen dieser Umstellung der Dokumentation zu Fehlern gekommen sein sollte, bedauern wir das. Inzwischen haben wir dieses Verfahren in unserer Datenbank automatisiert, so dass solche Fehler in Zukunft weitestgehend auszuschließen sind. Nach Abschluss dieses Prozesses werden wir die geänderten Kennblätter veröffentlichen und die betroffenen Hersteller darüber informieren.
Die Ermittlung der zulässigen maximalen Abflugmasse für einen Motorschirm wird an den folgenden Beispielen erläutert:
Beispiel 1
Beschreibung der Komponenten:
Antriebseinheit geprüft für eine Masse von 133 kg
Masse der Antriebseinheit 33 kg
Gurtzeug geprüft für eine Pilotenmasse von 90 kg
Maximal zulässige Zuladung (Pilot und Treibstoff) für die Antriebseinheit 133 — 33 = 100 kg
Gleitsegel geprüft für eine maximale Abflugmasse von 160 kg
Masse des Gleitsegel = 8 kg
Zur Ermittlung der maximal zulässige Abflugmasse dieser Kombination von Antriebseinheit und Gleitsegel ist die Komponente mit der kleinsten geprüften Abflugmasse nach folgendem Schema zu ermitteln.
Maximale Abflugmasse 1 = maximal geprüfte Masse für die Antriebseinheit + Masse des verwendeten Gleitsegels (die Masse des Gleitsegels gehört zur Flugmasse)
M1 = 133 kg + 8 kg = 141 kg
Maximale Abflugmasse 2 = maximal zulässige Abflugmasse für das Gleitsegel (in dieser Angabe ist die Masse des Gleitsegels bereits enthalten)
M2 = 160 kg
Der kleinere Wert von M1 und M2 ist ausschlaggebend. In diesem Fall beträgt die maximale Abflugmasse der beschriebenen Kombination 141 kg
Beispiel 2
Beschreibung der Komponenten:
Antriebseinheit geprüft für eine Masse von 133 kg
Masse der Antriebseinheit 33 kg
Gurtzeug geprüft für eine Pilotenmasse von 90 kg
Maximal zulässige Zuladung (Pilot und Treibstoff) für die Antriebseinheit 133 — 33 = 100 kg
Gleitsegel geprüft für eine maximale Abflugmasse von 120 kg
Masse des Gleitsegel = 6 kg
Zur Ermittlung der maximal zulässige Abflugmasse dieser Kombination von Antriebseinheit und Gleitsegel ist die Komponente mit der kleinsten geprüften Abflugmasse nach folgendem Schema zu ermitteln.
Maximale Abflugmasse 1 = maximal geprüfte Masse für die Antriebseinheit + Masse des verwendeten Gleitsegels (die Masse des Gleitsegels gehört zur Flugmasse)
M1 = 133 kg + 6 kg = 139 kg
Maximale Abflugmasse 2 = maximal zulässige Abflugmasse für das Gleitsegel (in dieser Angabe ist die Masse des Gleitsegels bereits enthalten)
M2 = 120 kg
Der kleinere Wert von M1 und M2 ist ausschlaggebend. In diesem Fall beträgt die maximale Abflugmasse der beschriebenen Kombination 120 kg