Antrieb

Antrieb mit Verbrennungsmotor für Gleitschirme

Heutzutage werden die meisten Motorgleitschirme für Fußstart mit Zweitaktmotoren angetrieben. Für einsitzige Motorschirme werden überwiegend Motoren mit 100-250 ccm und einer Leistung zwischen 12 und 22 kW verwendet. Der daraus erzielte Schub liegt bei 40-70 kp. Der Propellerdurchmesser beträgt zwischen 100-135 cm. Das Gewicht eines solchen Antriebs ohne Treibstoff liegt zwischen 22 und 35 kg.

Bei leichten Trikes werden auch zum Teil Mehrzylinder 4T Motoren verwendet, da hier das Gewicht des Antriebs beim Start nicht vom Piloten auf dem Rücken getragen werden muss.

Bei schweren Trikes, die meist auch doppelsitzig geflogen werden dürfen, kommen Motoren mit einer Leitung zwischen 35 und 60 kW zum Einsatz.

Die Lärmemission darf bei allen Antrieben 60 dB nicht überschreiten, wobei ein Messverfahren angewandt wird, welches auch die Steigleistung des Fluggerätes berücksichtigt.

Elektroantrieb für Gleitschirme

Seit längerer Zeit sind einige Hersteller mit der Entwicklung von alltagstauglichen Elektroantrieben beschäftigt. Zum Einsatz kommen entweder Gleichstrom-, oder bürstenlose Drehstrommotoren. Die Energie wird aus Lithium- Polymer- Akkumulatoren mit einer Kapazität zwischen 1,2 und 1,8 kWh gewonnen. Das Gewicht eines solchen Antriebs liegt zwischen 21 und 32 kg je nach Kapazität und Bauausführung. Die Laufzeit wird dabei mit 10-20 Minuten angegeben.

Zur Zeit besteht der Vorteil der E-Motoren hauptsächlich in der geringeren Lärmemission. Zum Teil liegt dieser Wert unter 50 dB bei vom DULV durchgeführten Messungen. Bei Verbrennungsmotoren liegt der Wert selten unter 59 dB.Bis heute hat aber noch kein Hersteller beim DULV einen Antrag auf Musterprüfung gestellt.

Stand: November 2008

Zulassung:

Die Musterprüfung der Elektroantriebe für Gleitsegel ist nach den geltenden Lufttüchtigkeitsforderungen in Deutschland beim DULV jederzeit möglich. Diese Geräte dürfen derzeit, ebenso wie mit Verbrennungsmotor angetriebene Gleitschirme, auf Geländen welche für Motorschirme zugelassen sind, betrieben werden.

Ausbildung:

Mit einer gültigen Motorschirmlizenz dürfen diese Geräte genauso betrieben werden wie Verbrenner.

Erprobungsprogramm:

Die beiden führenden Verbände für Gleitschirm (DHV)- und Motorschirm (DULV) haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe für Technik und Ausbildung eingerichtet, um mögliche Erleichterungen bezüglich Ausbildung sowie Startgeländen zu erörtern und durch ein Erprobungsprogramm zu testen. Die Erprobung soll auf bereits zugelassenen UL-Geländen stattfinden.

 

Erstellt von Kremena Ivanova am 16.04.2009 08:34