Musterprüfung
Die Musterzulassung für Motorschirme ist weggefallen. (Neuer § 1 Abs. 4 LuftVZO)
An deren Stelle tritt die Musterprüfung (Nachweis des Herstellers über die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen nach dem neuen § 10a der LuftGerPV).
Nachfolgend finden Sie Informationen über die Musterprüfung von "leichten ULs".
Erstellt von Kremena Ivanova am 07.10.2008 09:41