Versicherungen
Versicherungsangebot für DULV-Mitglieder
| Der DULV bietet seinen Mitgliedern günstigen Versicherungsschutz über einen Gruppenversicherungsvertrag mit HDI-Gerling an. Wir sind bemüht, das Angebot speziell an die Bedürfnisse der UL-Piloten anzupassen. Auf dieser Seite haben wir eine Übersicht über das Leistungsangebot unserer Versicherungen zusammengestellt. Übersicht über das Versicherungsangebot
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Halterhaftpflichtversicherung für Ultraleichtflugzeuge
| Die Halterhaftpflichtversicherung deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachschäden von Dritten, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verursacht worden sind. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch des im Versicherungsschein genannten UL (Gerätebezogen). Die Haftpflicht als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen bzw. Hängegleitern ist ebenfalls eingeschlossen.Die Halterhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung - auch für die zulassungsbefreiten leichten Luftsportgeräte (z.B. Motorschirme). |
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CSL-Versicherung (kombinierte Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung)
| Diese Versicherung kombiniert die gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung und die Passagierhaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Passagierhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Passagierflüge, die auf Grundlage eines Beförderungsvertrages (z.B. gegen Entgelt) durchgeführt werden. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestdeckungssumme liegt bei 250.000 SZR. Der Pilot haftet jedoch bei Verschulden stets in unbegrenzter Höhe, ohne Verschulden bis zu einem Betrag von 100.000 SZR. Der DULV empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 2.5 Mio € um die nach oben unbegrenzte Haftung im Verschuldensfall weitestmöglich abzudecken. Deshalb beinhalten unsere CSL-Angebote 2,5 Mio € bzw. 5 Mio € Deckungssumme. |
Deckung 2,5 Mio € pauschal ohne SB.........471,90 € Deckung 5 Mio € pauschal mit 250 € SB.......543,71 € Deckung 5 Mio € pauschal ohne SB............595,00 € Trike und Motorschirm-Trike (Leermasse über 120 kg) Deckung 2,5 Mio € pauschal ohne SB...........533,45 € Deckung 5 Mio € pauschal mit 250 € SB........543,71 € Deckung 5 Mio € pauschal ohne SB.............595,00 € Aerodynamisch gesteuerte UL Deckung 2,5 Mio € pauschal ohne SB...........595,00 € Deckung 4 Mio € pauschal mit 250 € SB........707,84 € Deckung 4 Mio € pauschal ohne SB.............738,84 € |
Passagierhaftpflichtversicherung
| Die Passagierhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Luftfrachtführers für das genannte Ultraleichtflugzeuges sowie für die berechtigten Benutzer. Nicht motorgetriebene doppelsitzige Luftsportgeräte sind nicht mitversichert. Der Abschluss einer Passagierhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Passagierflüge, die auf Grundlage eines Beförderungsvertrages (z.B. gegen Entgelt) durchgeführt werden. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestdeckungssumme liegt bei 250.000 SZR. Der Luftfrachtführer (Pilot) haftet jedoch bei Verschulden stets in unbegrenzter Höhe, ohne Verschulden bis zu einem Betrag von 100.000 SZR |
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Kaskoversicherung
| Trike:
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| Aerodynamisch gesteuerte UL:
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Unfallversicherungen
| Fast alle privaten Unfallversicherungen schließen ihre Leistungspflicht bei Unfällen mit Luffahrzeugen und Luftsportgeräten aus oder versichern diesen nur gegen hohe Zuschläge. Neu für DULV-Mitglieder: Wir haben für Euch mit HDI-Gerling eine neue Unfallversicherung ausgehandelt: Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist eine übliche private Unfallversicherung für Unfälle in Beruf und Freizeit (24h-Deckung) unter Einschluß der Unfälle die der Versicherte als Führer von Luftsportgeräten, Segelflugzeugen, Motorseglern und einmotorigen Flugzeugen erleidet. Sie kommt nur für die „Sofortkosten“ infolge eines Unfalls auf, nicht abgedeckt sind die sogenannten „Langzeitkosten“ für das tägliche Leben (z. B. Gehaltsfortzahlung bei Berufsunfähigkeit, Einzahlung in die Rentenkasse). Hier springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein, zu der ihr ebenfalls ein angebot auf dieser Seite findet. Hier die Details zur Unfallversicherung: Versicherungssummen:
Monatsbeiträge (incl. 19% Versicherungssteuer):
Für Unfalltod und Invalidität ist eine Verdopplung oder Verdreifachung der Versicherungssummen möglich. Die Montasbeiträge betragen dann:
Hier ist der Antrag zur neuen Unfallversicherung. |
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Selbstverständlich bieten wir auch weiterhin die bereits bekannten Unfall- bzw. Sitzplatz-Unfallversicherungen an. Diese ist eine übliche private Unfallversicherung für Unfälle in Beruf und Freizeit (24h-Deckung) unter Einschluss der Unfälle, die der Versicherte als Führer von Luftsportgeräten, Segelflugzeugen, Motorseglern und einmotorigen Flugzeugen erleidet: |
- ab 2.500 € bei Tod / 5.000 € bei Invalidität......17,44 € Jahresprämie
- ab 2.500 € bei Tod / 5.000 € bei Invalidität (inkl. 3 € Krankenhaustagegeld)..... 25,65 € Jahresprämie
Die Versicherungssummen können bis zu einem Zwanzigfachen erhöht werden. Die Prämie erhöht sich entsprechend um denselben Faktor.
Namentliche Unfall-/Luftfahrtunfallversicherung, NUR Invalidität
- ab 5.000 € bei Invalidität ....... 5,13 € Jahresprämie
- ab 5.000 € bei Invalidität (inkl. 3 € Krankenhaustagegeld)....... 12,31 € Jahresprämie
Die Versicherungssummen können bis zu einem Zwanzigfachen erhöht werden. Die Prämie erhöht sich entsprechend um denselben Faktor.
Sitzplatzunfallversicherung
- 20.000 € bei Tod und Invalidität ............ 61,55 € Jahresprämie
Berufsunfähigkeitsversicherung
| Grob gesagt zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bis zu 90% des letzten Gehalts weiter, wenn der Versicherte infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung mindestens 6 Monate berufsunfähig wird. Außerdem kann die Weiterzahlung der gesetzlichen Renten-beiträge vereinbart werden. Beide Zahlungen werden dann bis zum Rentenalter des Versicherten geleistet, danach gibt es Rente - dank der BU-Beiträge. Wichtig: Die gesetzliche Rentenkasse zahlt bei Berufsunfähigkeit nur dann, wenn überhaupt nichts mehr geht: Wenn der Betroffene weniger als drei Stunden am Tag keinerlei Tätigkeit ausüben kann (d. h. sobald man auch nur Taschentücher falten kann, ist der Staat raus aus der Nummer). Hier hört es auf: Grundsätzlich ist das Flugrisiko ausgeschlossen und kostet teuren Zuschlag (beim DULV mitversichert!). Nicht abgedeckt sind die sogenannten „Sofortkosten“ nach Unfällen (z. B. Bergung, Behandlungen, Folgeoperationen etc.). Hier springt die Unfallversicherung ein. Ansprechpartner in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung für DULV-Mitglieder bei HDI-Gerling sind:
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Sonstige Versicherungen
| Fluglehrer-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht von Fluglehrern und Fluglehrerassistenten für Unfälle von Flugschülern in der Flugausbildung sowie von Teilnehmern bei DULV-anerkannten Performancetrainings und Sicherheitstrainings, die durch Verschulden des Fluglehrers bzw. Fluglehrerassistenten verursacht worden sind.
Geländehaftpflichtversicherung
Veranstalterhaftpflicht
Boden-Unfallversicherung für Zuschauer
Boden-Unfallversicherung für Mitgliedsvereine
Haftpflicht für Prüfer Kl. 5 / DULV-Prüfungsräte wird vom DULV pauschal für alle Prüfer Kl. 5 und Prüfungsräte abgeschlossen Startleiterhaftpflichtversicherung wird vom DULV pauschal für alle Mitglieder abgeschlossen
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