Eintrag der Schleppberechtigung für Trikes
Voraussetzungen für den Eintrag der Schleppberechtigung:
- eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen von mindestens 30 Flugstunden nach Erwerb der Lizenz
- in der Flugzeit müssen 5 Flugstunden auf dem Luftfahrzeugmuster, auf dem die Berechtigung erworben werden soll, enthalten sein
- mindestens 5 Schleppflüge ohne Beanstandung unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit der entsprechenden Schleppberechtigung (Schleppeinweisung)
Der Antrag auf Schleppberechtigung finden Sie im Download-Bereich
Erstellt von Kremena Ivanova am 07.10.2008 11:54