Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz zum Führen von schwerkraft gesteuerten UL (Trike)
Die Lizenz wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten erteilt. Sie ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 gültig (vgl. § 24d LuftVZO).
Fliegen darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf Trike innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen enthalten sein. Diese Voraussetzungen können durch eine Praxis-Prüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem schwerkraft gesteuerten Ultraleichtflugzeug ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
Die oben genannten Voraussetzungen sind auch die Kriterien, die zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden müssen.
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