Umstellung des Flugfunks auf 8,33 kHz zum 31.12.2017

Per Verordnung der Europäischen Kommission wurden die Bestimmungen für die allgemeine Einführung des Kanalabstandes von 8,33 kHz im Sprechfunkverkehr im Jahr 2012 veröffentlicht. Hiernach muss bekanntermaßen eine generelle Umstellung aller am Luftverkehr teilnehmenden Funkstationen bis zum 31. Dezember 2017 erfolgen.

Während es diverse Einbaugeräte für den Flugfunk mit entsprechender Deutscher Zulassung gibt, sieht die Situation bei den Handfunkgeräten, welche als Zusatzsprechfunkgerät in ULs benutzt werden können, ganz anders aus. Dies gilt auch für die Flugfunkgeräte gemäß NFL 32/08 in nicht zulassungs- und ausrüstungspflichtigen Luftsportgeräten, bei denen das Mitführen eines UKW-Sendempfangsgerätes aus sonstigen Gründen gefordert ist.

In diesem Zusammenhang wurden bereits diverse Gespräche zwischen Vertretern der Luftsportler, dem Bundesaufsichtsamtamt für Flugsicherung (BAF) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) geführt, bei denen die anstehende Einführung des 8,33 kHz-Frequenzbandes in Flugfunk - im Hinblick auf die Handfunkgeräte - Thema waren. Nach unserem Kenntnisstand waren diese allesamt nicht zielführend. Auch ist das BAF leider nicht der Argumentation der Luftsportler gefolgt, dass es sich bei den Funkgeräten kleiner Leistung nicht um flugsicherungsrelevante Anlagen handelt. Laut BAF ist allein durch die Tatsache, dass die Geräte im sensiblen Flugfunkband eingesetzt werden, die Voraussetzung gegeben, dass die Geräte einer Musterzulassung durch das BAF bedürfen. Nach Auskünften der Hersteller dieser Geräte - allen voran ICOM - sind diese aber nicht gewillt, für den relativ kleinen deutschen Markt eine aufwändige und teure Prozedur anzustrengen.

Um in diesem "Dilemma" weiter voranzukommen, hat der DULV im Januar 2017 den Sachverhalt an das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kommuniziert. Es bleibt zu hoffen, dass in Bonn das Problem intern kommuniziert und weiterführende Gespräche mit untergeordneten Behörden zeitnah geführt werden. Als mögliches Lösungsszenario wurde der recht unbürokratische Ansatz der englischen Civil Aviation Authority (CAA) vom DULV vorgeschlagen. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir über die DULV-Website oder das DULV-Info informieren.

Kremena Ivanova