Downloadbereich Zulassungen und Technik

Allgemeines

Meldung von Unfällen und Störungen

Gemäß LuftVO § 5 Abs. 6 müssen Unfälle und Störungen beim Betrieb von Ultraleichtflugzeugen der beauftragten Stelle angezeigt werden:
"(6) Unfälle und Störungen bei dem Betrieb von Luftsportgeräten hat der Halter unverzüglich dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Beauftragten schriftlich anzuzeigen..."

Übergabe der Geräteakte vom DAeC e.V. zum DULV

Eidesstattliche Verlusterklärung Eintragungsschein / Lärmzeugnis

    Eidesstattliche Verlusterklärung und Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift

Anträge für zulassungsbefreite UL

(Leermasse bis 120 kg = "leichte Luftsportgeräte"): Dreiachser, Fußstart-UL ("Minimum"), Motorschirm ("Rucksackmotor"), Motorschirm-Trike, Trike (mit Drachen-Fläche)

 

Anträge für zulassungspflichtige UL

(Leermasse über 120 kg):Dreiachser, Trike, Tragsschrauber, Motorschirm-Trike

 

Anträge auf vorläufige Verkehrszulassung (VVZ)

Der § 12 LuftVZO beschäftigt sich mit der vorläufigen Verkehrszulassung (VVZ) und ist sehr schlicht und klar: „Luftfahrtgerät nach § 6 kann ausnahmsweise insbesondere für technische Zwecke, Ausbildungs-, Vorführungs- und Überführungszwecke vorläufig zum Verkehr zugelassen werden“. Wir setzen das beim DULV so um: 

 

Anträge für Musterzulassung (zulassungspflichtige UL mit Leermasse über 120 kg):

Deutsche Fassung

English version

Musterzulassung (beantragt der Hersteller)

Type Certification (to be applied for by the manufacturer)

Änderung / Erweiterung einer Musterzulassung
(beantragt der Inhaber einer Musterzulassung)

Amendment of a Type Certificate (to be applied for by the type certificate's holder)

Ergänzung zur Musterzulassung
(kann jeder beantragen und liefert die erforderlichen Nachweise)

(everyone can apply for it and delivers the relevant proofs)

Einzelzulassung
(kann jeder beantragen und liefert die erforderlichen Nachweise)

(everyone can apply for it and delivers the relevant proofs)

Musterzulassung Rettungsgerät (beantragt der Hersteller)

(to be applied for by the manufacturer)

 

Lufttüchtigkeitsforderungen für Ultraleichtflugzeuge

Lärmvorschriften für Luftfahrzeuge

Hier ist eine zusammengefasste Version der aktuellen Lärmvorschriften, die alle Änderungen lesbar einbezieht. Diese NfL wurde geändert:

  • am 7. Juni 2019 für UL-Helis und
  • am 13. Juni 2019 für 600 kg

Sämtliche anerkannnten Lärmmessstellen sind hier zu finden, auf den Seiten des LBA.

     

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