Ausbildung von Piloten für fußstartfähige UL
Die Ausbildungswege für die Ausbildung von Piloten für fußstartfähige ULs sind hier aufgelistet:
- Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
- Ausbildung von Piloten mit DHV-A Schein für Hängegleiter / Österr. SoPi / Schweizer Brevet (ohne Überlandberechtigung)
- Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter / Österr. SoPi / Schweizer Brevet (mit Überlandberechtigung)
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes / Dreiachser
- Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -C / -D / -H / -N / FCL / Lizenz für Tragschrauber
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Voraussetzung zum Erwerb des Luftfahrerscheins ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung.
- Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie, Navigation
- Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen
- Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand;
zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein. - mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
- drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
- Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit DHV-A Schein / Österr. SoPi / Schweizer Brevet
(Hängegleiter; ohne Überlandberechtigung)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Nach Rücksprache mit der Flugschule kann die Ausbildung in Modul I und II jeweils um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden.
- Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Meteorologie, Navigation
- Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen
- Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
- Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
- Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Hinweis: Bei entsprechender Lizenz für Gleitsegel gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis siehe "Fußgänger".
Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein / Österr. SoPi / Schweizer Brevet
(Hängegleiter; mit Überland-Berechtigung)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Nach Rücksprache mit der Flugschule kann die Ausbildung in Modul I um insgesamt bis zu 20 Unterrichtseinheiten reduziert werden, in Modul II um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten.
- Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation
- Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen
- Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- Mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
- Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
- Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Hinweis: Bei entsprechender Lizenz für Gleitsegel gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis siehe "Fußgänger".
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes / Dreiachser
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Entfällt
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-;
zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein. - mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
- ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
- Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
- beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -C / -D / -H / -N / FCL / Lizenz für Tragschrauber
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
- Modul I (Allgemeine Fächer): entfällt
- Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen
- Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
- mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
- ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
- Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
- beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz NACH 01.02.2012:
Theorieausbildung und -prüfung in den Fächern
- Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht (nur Prüfung), Navigation
- Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
- Theorie-Prüfung in den o. g. Fächern durch einen externen DULV-Prüfungsrat (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz VOR 01.02.2012:
Theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer):
- Technik (und pyrotechnische Einweisung)
- Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- Flugausbildung auf motorlosen Hängegleitern (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand;
zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein. - mindestens 30 Starts und Landungen mit Fußstart-UL (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
- ein Überlandflug von mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
- Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- Nachweis über motorlose Grundausbildung HG
- beglaubigte Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz
- Ausbildungsnachweisheft im Original
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich