Voraussetzungen für den Eintrag der Schleppberechtigung
- eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher Führer von motorgetriebenen Luftsportgeräten von mindestens 30 Flugstunden nach Erwerb der Lizenz
- in der Flugzeit müssen fünf Flugstunden auf dem Luftfahrzeugmuster (z.b. C 42, P 92 etc.) auf dem die Berechtigung erworben werden soll, enthalten sein
- mindestens 5 Schleppflüge ohne Beanstandung unter Anleitung und Aufsicht eines UL-Fluglehrers mit der entsprechenden Schleppberechtigung (Schleppeinweisung)
Schleppberechtigung für Segelflugzeuge hinter aerodynamisch gesteuerten UL:
Bewerber um die Schleppberechtigung für Segelflugzeuge hinter aerodynamisch gesteuerten UL müssen zusätzlich noch mindestens 5 Schleppflüge im Segelflugzeug. Diese Voraussetzung entfällt bei Inhabern eines PPL -B/-C mit eingetragener Startart F-Schlepp.
Der Antrag für die Schleppberechtigung finden Sie im Downloadbereich