Lehrberechtigung

Eintrag der Lehrberechtigung für aerodynamisch gesteuerte UL

Voraussetzungen für den Erwerb der Lehrberechtigung:

  • 150 h Flugerfahrung auf aerodynamisch gesteuerten UL 
  •  eine bestandene Auswahlprüfung 
  •  die erfolgreiche Teilnahme an einem vom Beauftragen durchgeführten bzw. annerkannten Ausbildungslehrgang
  •  eine an den Ausbildungslehrgang anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistentenzeit)

  • Nachweis Großer Erste Hilfe Kurs

Inhalt und Umfang des Lehrgangs und der Assistentenzeit legt der Beauftragte fest. Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt.

Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung:

Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung für eine andere LFZ-Art müssen einen 5-Tages-Lehrgang mit praktischer Eingangsprüfung und Abschlussprüfung absolvieren. Und eine Assistentenzeit.

Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung für PPL:

Die Bewerber müssen einen 3-Tages-Lehrgang absolvieren. Die anschließende Assistentenzeit wird erlassen.

Verlängerung der Lehrberechtigung 

Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung 2 der 3 nachfolgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:

  • mind. 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer 
  • Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang (innerh. 36 Monate vor der Verlängerung)
  • erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung im letzten Jahr vor der Verlängerung

Mehr Informationen über geplante Lehrgänge finden Sie unter "Lehrgänge"


Eintrag der Lehrberechtigung für Schwerkraft gesteuerte UL (Trike)

Voraussetzungen für den Erwerb der Trike-Lehrberechtigung:

  • 70 h Flugerfahrung auf schwerkraftgesteuerten UL (Trike) nach Erhalt der Lizenz
  • bestandene Auswahlprüfung (i. d. R. zu Bedinn des Praxis-Lehrgangs)
  • erfolgreiche Teilnahme an einem vom Beauftragen durchgeführten bzw. annerkannten Ausbildungslehrgang
  • Ausbildungstätigkeit (Assistentenzeit) im Anschluss an den Ausbildungslehrgang

  • Nachweis Großer Erste Hilfekurs

Inhalt und Umfang des Lehrgangs und der Assistentenzeit legt der Beauftragte fest. Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt.

Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung:

Bewerber mit einer Lehrberechtigung für eine andere LFZ-Art oder PPL-Lehrberechtigung müssen einen kompletten Praxis-Lehrgang mit praktischer Eingangs- und Abschlussprüfung absolvieren. Und eine Assistentenzeit.

Verlängerung der Lehrberechtigung:

Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung zwei der folgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:

  • mind. 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer 
  • Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang
  • erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung im letzten Jahr vor der Verlängerung

Mehr Informationen über geplante Lehrgänge finden Sie unter der Rubrik "Lehrgänge".


Eintrag der Lehrberechtigung für Tragschrauber

Bewerber mit der Lizenz für Tragschrauberführer:

  • 150 Flugstunden Gesamtflugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Tragschraubern 
  • eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss 

  • die erfolgreiche Teilnahme an je einem Theorie- und Praxislehrgang des DULV / DAeC für Tragschrauber-Fluglehrer 
  • eine anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistententätigkeit) unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Tragschrauberschule

  • Nachweis Großer Erste Hilfekurs

Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens 2 Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.

Bewerber mit der Lizenz für Tragschrauberführer und mit gültiger Erlaubnis für motorgetriebene Luftfahrzeuge oder Segelflugzeuge: 

  • 150 Flugstunden Gesamtflugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, davon - mindestens 70 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Tragschraubern
  • eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
  • die erfolgreiche Teilnahme an je einem Theorie- und Praxislehrgang des DULV / DAeC für Tragschrauber-Fluglehrer -
  • eine anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistententätigkeit) unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Tragschrauberschule.

 Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens 2 Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.

Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung für motorgetriebene Luftfahrzeuge oder Segelflugzeuge:

  • mindestens 70 Flugstunden und - mindestens 150 Starts und Landungen als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Tragschraubern
  • eine praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
  • eine theoretische Auswahlprüfung in den Fächern Technik und Verhalten in besonderen Fällen vor Lehrgangbeginn.
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem praktischen Ausbildungslehrgang des DULV / DAeC für Tragschrauber-Fluglehrer

  • eine anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistententätigkeit) unter Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Tragschrauberschule.

Gültigkeit und Verlängerung der Lehrberechtigung:

Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt. Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung 2 der folgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:

  • mind. 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer 
  • Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang 
  • erfolgreiche Ablegung einer Befähigungspfüfung im letzten Jahr vor der Verlängerung

Eintrag der Lehrberechtigung für Motorschirm

Voraussetzung zum Erlangen der Motorschirm-Lehrberechtigung:

  • der Nachweis von mindestens 100 Landungen mit Motorschirm an mindestens 20 verschiedenen Kalendertagen nach Lizenzerhalt
  • eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss 
  • die erfolgreiche Teilnahme an je einem Theorie- und Praxislehrgang des DULV für Motorschirm-Fluglehrer 
  • eine anschließende erfolgreiche Ausbildungstätigkeit unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Motorschirmschule.

  • Nachweis Großer Erste Hilfe Kurs

Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens 2 Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.

Bwerber mit einer Lehrberechtigung für motorgetriebene Luftfahrzeuge, Segelfluge oder eine andere Art von Luftsportgerät müssen:

  • mindestens 100 Landungen mit Motorschirm an mindestens 20 verschiedenen Kalendertagen nach Lizenzerhalt nachweisen 
  • einen Praxislehrgang des DULV / DAeC für Motorschirm-Fluglehrer mit einer praktischen Eingangsprüfung und einer Abschlussprüfung absolvieren.

 

Gültigkeit und Verlängerung der Lehrberechtigung

Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt. Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung 2 der 3 nachfolgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:

  • mindestens 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer 
  • Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang im letzten Jahr vor der Verlängerung
  • erfolgreiche Ablegung einer Befähigungspfüfung im letzten Jahr vor der Verlängerung

Alle wichtigen Formulare finden sie im Download-Bereich: hier


Eintrag der Lehrberechtigung für fußstartfähige-UL

Voraussetzungen für den Erwerb der Lehrberechtigung:

  • der Besitz der Lizenz für fußstartfähige UL seit mindestens einem Jahr und
  • der Nachweis von mindestens 100 Starts und Landungen mit fußstartfähigen UL nach Lizenzerhalt 
  • eine bestandene theoretische und praktische Auswahlprüfung
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem vom Beauftragen durchgeführten bzw. annerkannten Ausbildungslehrgang 
  • eine an den Ausbildungslehrgang anschließende Ausbildungstätigkeit (Assistentenzeit)

  • Nachweis Erster Große Hilfe Kurs

Inhalt und Umfang des Lehrgangs und der Assistentenzeit legt der Beauftragte fest.

Bewerber mit einer gültigen Lehrberechtigung für eine andere LFZ-Art

Zum Erhalt der Lehrberechtigung müssen die Bewerber ebenfalls mindestens ein Jahr im Besitz der Lizenz für fußstartfähige UL sein und mindestens 100 Starts und Landungen mit fußstartfähigen UL nach Lizenzerhalt nachweisen. Es muss ein 5-Tages-Lehrgang mit praktischer Eingangsprüfung und Abschlussprüfung absolviert werden. Auf die anschließende Assistentenzeit kann verzichtet werden.

Gültigkeit und Verlängerung der Lehrberechtigung

Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt.

Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung 2 der 3 nachfolgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:

  • mind. 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer
  • Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang im letzten Jahr vor der Verlängerung
  • erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung im letzten Jahr vor der Verlängerung

Mehr Informationen über geplante Lehrgänge finden Sie unter "Lehrgänge"

Zum Antrag auf Verlängerung der Lehrberechtigung: hier