Flugfunk im Ausland - aufpassen!

Urlaubszeit ist Reisezeit, unsere Piloten fliegen da auch gern zu den europäischen Nachbarn. Dass ab den 1. Januar 2018 in Deutschland im Flugfunk das neue 8,33-kHz-Raster gilt, ist bekannt.

Dass aber im Ausland einige Flugplätze das neue Raster bereits vorschreiben, ist noch nicht allen geläufig. Im konkreten Fall mussten Piloten auf ihrer Reise durch Tschechien ihre Unkenntnis teuer bezahlen. Sie waren mit einem alten Funkgerät unterwegs. Ihre Landung auf dem 8,33-kHz-Flugplatz erfolgte deswegen ohne Freigabe und wurde entsprechend geahndet. Der Start musste außerhalb der Betriebszeiten erfolgen und war dann nochmal kostenpflichtig.

Cynthia Kappler