Status Autopilot in Deutschland
Auf Basis der im Rahmen dieses Programms gewonnenen Erkenntnisse wurden entsprechende technische Anforderungen in Form von Bauvorschriften erarbeitet und in enger Abstimmung mit dem LBA finalisiert. Die entsprechenden Unterlagen wurden bereits im vergangenen Jahr zur Prüfung und Freigabe an das Bundesministerium für Verkehr (BMV) übermittelt.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns keine weiteren Informationen über den aktuellen Stand des dortigen Prüfverfahrens vor, und wir können auch nicht abschätzen, wann wir eine Antwort erhalten werden.
Somit sind der Einbau, die Zulassung und der Betrieb von Autopiloten in Ultraleichtflugzeugen derzeit nicht zulässig.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den folgenden Auszug aus Punkt 12 der aktuellen Fassung der Prüferanweisung UL (PAUL) und bitten um entsprechende Beachtung:
Auszug PAUL (Punkt 12):
Quelle: https://www.dulv.de/sites/default/files/Downloads/ DULV-DAeC-PAUL%202023-09%20Rev1_0.pdf
Der Betrieb eines Autopiloten ist nur im Rahmen des Erprobungsprogrammes für aerodynamisch gesteuerte Ultra leichtflugzeuge mit gültiger Vorläufiger Verkehrszulassung zulässig.
Sollte ein solches Gerät in anderen Fällen eingebaut sein, darf kein Nach- oder Stückprüfschein ausgestellt werden. Wurde der Einbau der Selbststeueranlage vom Hersteller bereits vorgesehen oder könnte zugeschaltet werden, dürfen weder Servos, Steuergestänge oder sonstige Verbindungen installiert sein. Hierüber ist dann zusätzlich eine entsprechende Erklärung des Halters den Prüfunterlagen beizufügen. Ebenso dürfen keine Bedienelemente vorhanden sein, sofern sie nicht in der benötigten Avionik integriert sind.