Anforderungen an die Einreichung von Ausbildungsunterlagen
Um die Bearbeitung von Ausbildungsunterlagen effizienter zu gestalten und den hohen Anforderungen an Dokumentation und Archivierung – insbesondere im Hinblick auf Audits – gerecht zu werden, gelten ab 15.06.2025 verbindliche Vorgaben für die Einreichung von Unterlagen.
Ausbildungsunterlagen
Einreichung der Unterlagen ausschließlich durch die Flugschule!
Die Unterlagen müssen von der Flugschulen eingereicht werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich zwischen dem DULV und den Flugschulen bzw. den Ausbildungsleitern. Per E-Mail eingereichte Unterlagen von Flugschülern können wir leider nicht mehr akzeptieren, diese werden nicht bearbeitet.
Formatvorgaben
Dateiformat:
Alle Unterlagen sind ausschließlich im PDF-Format einzureichen. Andere Formate (z. B. JPG, TIFF) werden nicht mehr angenommen.
Dateibenennung:
Zur eindeutigen Zuordnung ist folgender Dateiname zu verwenden: Ausbildung_Vorname_Nachname_Kategorie.pdf
Beispiel: Ausbildung_Erika_Mustermann_Fläche.pdf
Kategorien:
- Fläche
- Tragschrauber
- Hubschrauber
- Trike
- Motorschirm
Beispieldateien um die korrekte Formatierung zu veranschaulichen:
Ausbildung_Vorname_Nachname_Kategorie.pdf
Ausbildungsmeldung_Erika_Mustermann_Fläche.pdf
Rücksendung unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen
Künftig müssen wir leider schlecht lesbare oder nicht im korrekten Format eingereichte Unterlagen ablehnen und zurückschicken. Die Bearbeitung der Unterlagen kann erst nach Eingang der Unterlagen im richtigen Format erfolgen.
Ausbildungsmeldung
Die Ausbildungsmeldung ist innerhalb von 7 Tagen nach Ausbildungsbeginn durch die Flugschule einzureichen – ebenfalls im PDF-Format.
Ausbildungsnachweishefte
Klammern bzw. Zusammenfassungen einzelner Abschnitte können in den Ausbildungsnachweisheften gesetzt werden um z.B. ein Theoriefach in einen Tag zusammenfassen. Der Tag und die Anzahl der Stunden müssen allerdings ersichtlich sein. So verhält es sich auch mit den Ausbildungsabschnitten. Die einzelnen Ausbildungsabschnitte müssen nachvollziehbar und eingetragen sein, auch im Falle einer Zusammenfassung mit einer Klammer.
Ausländische Sprechfunkzeugnisse
Piloten, die ein ausländisches Sprechfunkzeugnis besitzen, haben die Möglichkeit, dieses bei der Deutschen Bundesnetzagentur anerkennen zu lassen. Ein von der Bundesnetzagentur umgeschriebenes Sprechfunkzeugnis kann dann in die Lizenz des Piloten eingetragen werden. Ohne ein solches Zeugnis erfolgt lediglich der Eintrag „Ausübung des Flugfunkdienstes nach § 44 LuftPersV“.
Beispieldatei
Die angehängte Datei dient als Beispiel. Bei nicht ausreichendem Platz für das Flugbuch aus dem Ausbildungsheft, kann z.B. auch eine Excel-Tabelle verwendet werden, die allerdings in die Datei mit eingebunden sein muss.
Reihenfolge der Dokumente:
- Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen von UL
- Ausbildungsmeldung
- Ausbildungsnachweisheft
- Medical
- ggf. BZF
- ggf. zusätzliche Lizenzen (z.B. PPL-A)
- Personalausweis