Ausbildung zum Pilot auf aerodynamisch gesteuerten UL (Dreiachser)

Die Ausbildungswege zum Pilot auf aerodynamisch gesteuerten ULs sind hier aufgelistet:

Die Ausbildung zum Pilot auf leichten Dreiachsern (bis 120 kg Leermasse) entspricht der "normalen" Dreiachs-Ausbildung. Lediglich die Alleinflüge und die Praxisprüfung werden auf  leichten Dreiachsern absolviert. Folgende Unterlagen entfallen:

  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  •  

    Mindestalter für den Beginn der Ausbldung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.

    Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

    Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

    Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:

    Modul I (Allgemeine Fächer):
    Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie

    Modul II (Spezielle Fächer):
    Technik (und pyrotechnische Einweisung),
    Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

    Die theoretische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

    Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

    • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
    • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
    • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
    • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

    Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

    Unterlagen für die Lizenzerteilung:

    • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
    • Antrag zur Lizenzaustellung
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
    • Erklärung über schwebende Strafverfahren
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
    • Kopie des Personalausweises oder Passes
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
    • Praxis-Prüfprotokoll
    • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

     

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    Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trike

    Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

    Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
    Technik (und pyrotechnische Einweisung),
    Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

    Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

    • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
    • max. 5 h auf Trike werden angerechnet
    • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
    • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
    • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

    Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

    Unterlagen für die Lizenzerteilung:

    • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
    • Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz bzw. Lizenz nach JAR FCL 
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
    • Kopie der gültigen Lizenz für Trike
    • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
    • Praxis-Prüfprotokoll
    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich


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    Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm-Trikes (> 120 kg Leermasse)

    Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

    Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
    Technik (und pyrotechnische Einweisung),
    Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

    Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

    • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
    • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
    • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
    • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

    Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

    Unterlagen für die Lizenzerteilung:

    • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
    • Antrag zur Lizenzaustellung
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
    • Praxis-Prüfprotokoll

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

     

    Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber

    Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

    Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
    Technik (und pyrotechnische Einweisung),
    Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

    Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

    • keine Mindeststundenzahl, aber:
    • alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Dreiachs müssen durchgeführt und dokumentiert werden
    • Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein (LuftPersV § 45 Abs. 2 = mind. 12 h innerh. der letzten 24 Monate)
    • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
    • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
    • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

    Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

    Unterlagen für die Lizenzerteilung:

    • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
    • Antrag zur Lizenzaustellung
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
    • Praxis-Prüfprotokoll

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

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    Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für UL bis 120 kg Leermasse
    (ausgenommen leichte Dreiachser) 

    Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

    Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
    Technik (und pyrotechnische Einweisung),
    Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

    Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

    • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
    • max. 5 h auf Trike werden angerechnet
    • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
    • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
    • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

    Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

    Unterlagen für die Lizenzerteilung:

    • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
    • Antrag zur Lizenzaustellung
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Erklärung über schwebende Strafverfahren
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
    • Praxis-Prüfprotokoll
    • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

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    Ausbildung von Piloten für leichte Dreiachser (bis 120 kg Leermasse)

     

     

    Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

    Theorieausbildung und -prüfung können entfallen
    ggf. pyrotechnische Einweisung

    Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

    • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
    • max. 20 h auf leichten Dreiachsern werden angerechnet
    • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
    • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
    • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

    Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

    Unterlagen für die Lizenzerteilung:

    • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
    • Antrag zur Lizenzaustellung
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Erklärung über schwebende Strafverfahren
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
    • Praxis-Prüfprotokoll
    • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

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    Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder Lizenz nach JAR-FCL
    (PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)

    Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

    Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
    Technik (und pyrotechnische Einweisung),
    Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

    Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

    • keine Mindeststundenzahl, aber:
    • alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Dreiachs müssen durchgeführt und dokumentiert werden
    • Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein (LuftPersV § 45 Abs. 2 = mind. 12 h innerh. der letzten 24 Monate)
    • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
  •  

    Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

    Unterlagen für die Lizenzerteilung:

    • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
    • Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz bzw. Lizenz nach JAR FCL 
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
    • Kopie der gültigen PPL / Lizenz nach JAR-FCL
    • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
    • Praxis-Prüfprotokoll
    • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

     

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    Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-C, PPL-H
    (PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)

    Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

    Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
    Technik (und pyrotechnische Einweisung),
    Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

    Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

    • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
    • max. 20 h auf PPL-C / -H werden angerechnet
    • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
    • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
    • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

    PPL-C: Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

    PPL-H: Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

    Unterlagen für die Lizenzerteilung:

    • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
    • Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz bzw. Lizenz nach JAR FCL 
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
    • Kopie der gültigen PPL / Lizenz nach JAR-FCL
    • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
    • Praxis-Prüfprotokoll
    • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

     

     

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    Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegel

    Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

    Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:

    Modul I (Allgemeine Fächer):
    Luftrecht, Navigation, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Meteorologie (kann entfallen)


    Modul II (Spezielle Fächer):
    Technik (und pyrotechnische Einweisung),
    Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

    Die theoretische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

    Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

    • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
    • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
    • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
    • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

    Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

    Unterlagen für die Lizenzerteilung:

    • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
    • Antrag zur Lizenzaustellung
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
    • Erklärung über schwebende Strafverfahren
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
    • Kopie des Personalausweises oder Passes
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
    • Kopie der gültigen Lizenz für HG oder GS
    • Praxis-Prüfprotokoll
    • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

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    Theoretische und praktische Ausbildung wie bei aerodynamisch gesteuerten UL über 120 kg Leermasse, lediglich die Alleinflüge erfolgen auf Geräten bis 120 kg Leermasse.

     

    Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Lizenzerteilung
  • Ausbildungsmeldung
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
     
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    Erstellt von Christina Schonert am 18.12.2011 18:20