Ausbildung zum Pilot auf aerodynamisch gesteuerten UL (Dreiachser)
Die Ausbildungswege zum Pilot auf aerodynamisch gesteuerten ULs sind hier aufgelistet:
- Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trike
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm-Trike (> 120 kg Leermasse)
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für leichte UL (= bis 120 kg Leermasse), ausgenommen leichte Dreiachser
- Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für leichte Dreiachser (= bis 120 kg Leermasse)
- Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder nach JAR-FCL-Lizenz
- Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-C / -H
- Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegel
- Informationen für Piloten mit ausländischen Lizenzen (UL / PPL)
Die Ausbildung zum Pilot auf leichten Dreiachsern (bis 120 kg Leermasse) entspricht der "normalen" Dreiachs-Ausbildung. Lediglich die Alleinflüge und die Praxisprüfung werden auf leichten Dreiachsern absolviert. Folgende Unterlagen entfallen:
Mindestalter für den Beginn der Ausbldung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:
Modul I (Allgemeine Fächer):
Luftrecht, Navigation, Flugfunk, MeteorologieModul II (Spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Die theoretische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Antrag zur Lizenzaustellung
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
- Praxis-Prüfprotokoll
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trike
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- max. 5 h auf Trike werden angerechnet
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz bzw. Lizenz nach JAR FCL
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
- Kopie der gültigen Lizenz für Trike
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
- Praxis-Prüfprotokoll
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm-Trikes (> 120 kg Leermasse)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Antrag zur Lizenzaustellung
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
- Praxis-Prüfprotokoll
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- keine Mindeststundenzahl, aber:
- alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Dreiachs müssen durchgeführt und dokumentiert werden
- Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein (LuftPersV § 45 Abs. 2 = mind. 12 h innerh. der letzten 24 Monate)
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Antrag zur Lizenzaustellung
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
- Praxis-Prüfprotokoll
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für UL bis 120 kg Leermasse
(ausgenommen leichte Dreiachser)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- max. 5 h auf Trike werden angerechnet
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Antrag zur Lizenzaustellung
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
- Praxis-Prüfprotokoll
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten für leichte Dreiachser (bis 120 kg Leermasse)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Theorieausbildung und -prüfung können entfallen
ggf. pyrotechnische Einweisung
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- max. 20 h auf leichten Dreiachsern werden angerechnet
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Antrag zur Lizenzaustellung
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
- Praxis-Prüfprotokoll
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder Lizenz nach JAR-FCL
(PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- keine Mindeststundenzahl, aber:
- alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Dreiachs müssen durchgeführt und dokumentiert werden
- Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein (LuftPersV § 45 Abs. 2 = mind. 12 h innerh. der letzten 24 Monate)
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz bzw. Lizenz nach JAR FCL
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
- Kopie der gültigen PPL / Lizenz nach JAR-FCL
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
- Praxis-Prüfprotokoll
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-C, PPL-H
(PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- max. 20 h auf PPL-C / -H werden angerechnet
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
PPL-C: Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.
PPL-H: Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz bzw. Lizenz nach JAR FCL
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
- Kopie der gültigen PPL / Lizenz nach JAR-FCL
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
- Praxis-Prüfprotokoll
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegel
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:
Modul I (Allgemeine Fächer):
Luftrecht, Navigation, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Meteorologie (kann entfallen)
Modul II (Spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),
Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Die theoretische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
- Antrag zur Lizenzaustellung
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
- Kopie der gültigen Lizenz für HG oder GS
- Praxis-Prüfprotokoll
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Theoretische und praktische Ausbildung wie bei aerodynamisch gesteuerten UL über 120 kg Leermasse, lediglich die Alleinflüge erfolgen auf Geräten bis 120 kg Leermasse.
Theoretische und praktische Ausbildung wie bei aerodynamisch gesteuerten UL über 120 kg Leermasse, lediglich die Alleinflüge erfolgen auf Geräten bis 120 kg Leermasse.
Für Lizenzerteilung sind einzureichen: