Flugfunk - Frequenzzuteilung

Die Frequenzzuteilung erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Alle Flugfunken müssen durch eine Urkunde mit einer Zuteilungsnummer über die Frequenzzuteilung zum Betreiben einer Luftfunkstelle genehmigt sein. Gegebenenfalls müssen in dieser Urkunde auch die mobilen Flugnavigatonsfunkstellen (Transponder bzw. ELT) genannt sein. Der Frequenzzuteilungsantrag enthält die Funktionen für den Erstantrag (Erstanmeldung von Flugfunke und ggf. Transponder) und für den Änderungsantrag (evtl. andere Funke oder neu hinzukommender Transponder oder ELT).
Ein Änderungsantrag kostet einmalig ca. 60 €. Weitere Folgegebühren fallen nicht an. Derzeit gibt es nach den ganzen Widerspruchsverfahren eine sonderbare Situation, da die Außenstellen z.Zt. nicht den laufenden Gebührensatz für die Frequenzzuteilung nennen können. Für das Jahr 2005 waren das monatlich ca. 55 €. Für die Jahre 2006 und 2007 stehen die Gebühren noch nicht fest. Das heißt im Klartext, wer jetzt eine Frequenzzuteilung beantragt, kauft die Katze im Sack. Für die Empfängeranschrift des Antrags muß aus nachfolgender Linkliste die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur herausgesucht werden.
Für die Frequenzzuteilung zuständige Außenstellen der Bundesnetzagentur:

Frequenzzuteilungs-Antrag

Muster einer solchen Urkunde

Verwaltungsvorschriften für die Frequenzzuteilungen

Erstellt von Christina Schonert am 08.07.2010 18:47