Flugfunk - Frequenzzuteilung
Die Frequenzzuteilung erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Alle Flugfunken müssen durch eine Urkunde mit einer Zuteilungsnummer über die Frequenzzuteilung zum Betreiben einer Luftfunkstelle genehmigt sein. Gegebenenfalls müssen in dieser Urkunde auch die mobilen Flugnavigatonsfunkstellen (Transponder bzw. ELT) genannt sein. Der Frequenzzuteilungsantrag enthält die Funktionen für den Erstantrag (Erstanmeldung von Flugfunke und ggf. Transponder) und für den Änderungsantrag (evtl. andere Funke oder neu hinzukommender Transponder oder ELT).
Ein Änderungsantrag kostet einmalig ca. 60 €. Weitere Folgegebühren fallen nicht an. Derzeit gibt es nach den ganzen Widerspruchsverfahren eine sonderbare Situation, da die Außenstellen z.Zt. nicht den laufenden Gebührensatz für die Frequenzzuteilung nennen können. Für das Jahr 2005 waren das monatlich ca. 55 €. Für die Jahre 2006 und 2007 stehen die Gebühren noch nicht fest. Das heißt im Klartext, wer jetzt eine Frequenzzuteilung beantragt, kauft die Katze im Sack. Für die Empfängeranschrift des Antrags muß aus nachfolgender Linkliste die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur herausgesucht werden.
Für die Frequenzzuteilung zuständige Außenstellen der Bundesnetzagentur:
- Außenstelle Augsburg/Standort Augsburg
Außenstelle Berlin/Standort Berlin
Außenstelle Dortmund/Standort Dortmund
Außenstelle Eschborn/Standort Eschborn
Außenstelle Hamburg/Standort Kiel
Außenstelle Hannover/Standort Bremen
Außenstelle Karlsruhe/Standort Reutlingen
Außenstelle Köln/Standort Mülheim
Außenstelle Leipzig/Standort Dresden
Verwaltungsvorschriften für die Frequenzzuteilungen