Ausbildung Motorschirm-Trike über 120 kg Leermasse

Die Ausbildungswege zum Pilot auf Motorschirm und Motorschirm-Trike über 120 kg sind hier aufgelistet:

 

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschließender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und II:

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie, Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Motorschirm Technik,Verhalten in besonderen Fällen für Motorschirm

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • Flugausbildung auf motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
    oder
    eine praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes
  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke

 Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung 
  • Ausbildungsmeldung
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis 
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung GS 
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren 
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz 
  • Kopie des Personalausweises oder Passes 
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus) 
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung 
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

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Ausbildung von Piloten mit DHV-A Schein oder Österreichischem SoPi oder Schweizer Brevet (beides für Gleitsegel; beides ohne Überlandberechtigung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

In Modul I und II kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um jeweils bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden.

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Meteorologie, Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Motorschirm Technik, Verhalten in besonderen Fällen für Motorschirm

Die schriftliche Theorieprüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

 
  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung) 
  • Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke

 Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren 
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz 
  • Kopie DHV A-Schein / SoPi
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus) 
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (praxis-Prüfprotokoll)
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

 

Hinweis:
Bei entsprechender Lizenz für Hängegleiter gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis wie "Fußgänger"

 

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Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein oder Österreichischem SoPi oder Schweizer Brevet (beides für Gleitsegel; beides mit Überland-Berechtigung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV): 

In Modul I kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um insgesamt bis zu 20 Unterrichtseinheiten reduziert werden. In Modul II kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Meteorologie (kann entfallen), Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Motorschirm Technik, Verhalten in besonderen Fällen für Motorschirm

Die schriftliche Theorieprüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):  

  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung) 
  • Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke

 Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 

 

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren 
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz 
  • Kopie DHV B-Schein / SoPi mit Überland- Berechtigung
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus) 
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll) 
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich
Hinweis:
Bei entsprechender Lizenz für Hängegleiter gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen; Praxis wie "Fußgänger"

 

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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV): 

Theoretische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Motorschirm-Trikes über 120 kg Leermasse berechtigt ist.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV): 

Praktische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Motorschirm-Trikes über 120 kg Leermasse berechtigt ist.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Ausbildungsmeldung
  • Antrag zur Lizenzausstellung 
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren 
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz 
  • Kopie des gültigen SPL für Motorschirm 
  • Einweisungsbestätigung einer registrierten Ausbildungseinrichtung 
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung 
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

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Ausbildung von Piloten mit gültigem PPL (A/ B/ C/ D/ H, PPL-N und FCL) oder gültiger Lizenz für fußstartfähige UL, Trike, Dreiachser oder Tragschrauber

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):  

  • Modul I (allgemeine Fächer): entfällt
  • Modul II (spezielle Fächer): Motorschirm Technik, Verhalten in besonderen Fällen für Motorschirm
  • Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV): 

  • Flugausbildung auf motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-L-Schein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand-; zusätzlich 30 von einem Fluglehrer bestätigte Flüge über eine Höhendifferenz von mehr als 100 m. Diese Flüge können am Berg oder an der Winde durchgeführt worden sein.
    oder
    eine praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes
  • Mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • Ein Überlandflug von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
  •  

Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Lizenzausstellung
  • Ausbildungsmeldung
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis 
  • Kopie des gültigen PPL oder SPL 
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung GS 
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll) 
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

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Erstellt von Tina Wichmann am 25.01.2012 09:08