Ausbildung zum Pilot auf Schwerkraft gesteuerte UL (Trike)

Die Ausbildungswege zum Pilot aus Schwerkraft gesteuerte Ultraleichtflugzeuge sind hier aufgelistet:

 

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.


Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschließender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und II:

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie

Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit auf Trike, davon mind. 5 h Alleinflugzeit und mind. 10 h mit Fluglehrer.    

Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. zwei Überlandflüge (> 100 km mit Zwischenlandung)
  • Mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung
  • Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag zur Erteilung der Lizenz
  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxisprüfprotokoll)
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung 
  • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser oder Fußstart-UL sowie PPL-(A, B, C, H, N) oder nach JAR-FCL

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen). Keine Theorieprüfung: Bestätigung der Ausbildung durch die Flugschule.

Die pyrotechnische Einweisung kann bei Nachweis entfallen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst  25 h Flugzeit (davon werden max. 10 Flugstunden auf motorgetriebenen Luftfahrzeugen oder Segelflugzeugen angerechnet).

Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung Trike-Lizenz für Inhaber einer PPL-Lizenz,Dreiachs-Lizenz oder Lizenz nach JAR FCL
  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Kopie der vorhandenen gültigen Lizenz (SPL Dreiachs/Fußstart-UL oder PPL / JAR-FCL)
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für fußstartfähige UL)
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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)

Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.

Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Mindestens 20 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (max. 5 Flugstunden auf Tragschraubär werden auf die Praxisausbildung angerechnet).

Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Lizenz
  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis über Theorie- und Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft, bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über bestandene Praktische Prüfung (Praxisprüfprotokoll)
  • Kopie der gültigen Lizenz für Tragschrauber
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm oder Motorschirm-Trikes

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Ausbildung in Modul II: die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) 

Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.

Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit (davon werden max. 10 h auf leichten UL angerechnet)

Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Lizenz
  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis über Theorie- und Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über bestandene Praktische Prüfung (Praxisprüfprotokoll)
  • Kopie der gültigen Lizenz für Motorschirm oder Motorschirm-Trike
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
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 Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegel

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation, Meteorologie (kann entfallen) 

Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Die schriftliche Theorieprüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit (davon werden max. 10 h auf HG oder GS angerechnet)

Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen. 

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Lizenz
  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über bestandene Praktische Prüfung (Praxisprüfprotokoll)
  • Kopie des gültigen Lizenz für HG oder GS 
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung 
  • Ggf: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / ggf. BZF
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie  im Download-Bereich 

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Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für schwerkraftgesteuerte leichte Luftsportgeräte (Trike)


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Theorieausbildung und Theorieprüfung können entfallen

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Es muss eine Ausbildung auf gewichtskraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen in einer dazu registrierten Ausbildungseinrichtung nachgewiesen werden. Die Ausbildung muss in der Schülerakte dokumentiert werden.

Die Praktische Prüfung kann vom Ausbildungsleiter abgenommen werden.


Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Antrag auf Erteilung einer Lizenz bis 120 kg
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Ausbildungsnachweisheft
  • Bestätigung über bestandene Praktische Prüfung (Praxisprüfprotokoll)
  • Kopie der gültigen Lizenz für schwerkraftgesteuerte Leichte Luftsportgeräte (Trike)

 

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 Ausbildung von Piloten auf leichten Trikes (unter 120 kg Leermasse)

Theorie- und Praxisausbildung gleich wie bei Trikes über 120 kg Leermasse, lediglich die Alleinflüge sind auf leichten Geräten zu absolvieren.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Lizenz
  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über bestandene Praktische Prüfung (Praxisprüfprotokoll)
  • Kopie der gültigen Lizenz für HG oder GS (sofern vorhanden)
  • Ggf: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / ggf. BZF
  • Alle wichtigen Formulare finden Sie  im Download-Bereich

 

Erstellt von Tina Wichmann am 25.01.2012 08:50